Kann ich auch zwei Werkstudenten-Verträge parallel haben?
Es ist grundsätzlich möglich, zwei oder mehr Werkstudenten-Verträge zu haben; zum Beispiel einen Minijob woanders und einen Ferienjob bei uns. Beachte jedoch, dass bei einem höheren Verdienst eine der Tätigkeiten mit der höheren Steuerklasse 6 abgerechnet wird. Du solltest dich daher im Vorfeld über die steuerlichen Konsequenzen informieren.