Für welche Rauschmittel gilt ein Verbot?
Es ist strengstens untersagt, sowohl während der Arbeitszeit als auch jederzeit am Arbeitsplatz Rauchmittel zu konsumieren. Das Verbot gilt dabei nicht nur für Cannabis, sondern auch für alle anderen legalen Rauschmittel wie Alkohol. Der Konsum jeglicher Substanzen, die die Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können, ist während der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz untersagt.
Im Übrigen ist das Rauchen jeglicher Substanzen (Tabak, Cannabis, E-Zigaretten und alles Weitere) zusätzlich in den Fahrzeugen und in den Unterkünften jederzeit untersagt. Dazu gehört also auch das “Vapen”.