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Gibt es eine Kleidervorschrift?

Da wir bei unserer täglichen Arbeit den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in der Öffentlichkeit vertreten, wollen wir natürlich auch dessen Werte repräsentieren. Zu diesen Werten gehört Buntheit – das sind wir –, aber auch Seriosität – und das können wir auch!

Um also diesen Spagat zwischen Buntheit und Seriosität zu vollziehen, gibt es bezüglich unserer Kleidung ein paar Vorschriften, an die du dich halten musst:

1. Innerhalb der Arbeitszeit: DGB-Botschafter*in

Während der Arbeitszeit bist du als Vertreter*in des DGB zu erkennen und trägst daher sichtbar deine saubere und gepflegte Arbeitskleidung sowie deinen Mitarbeiter*innen-Ausweis. Dabei bestehen folgende Regelungen:

a) DGB-Arbeitskleidung bildet äußerste, sichtbare Kleidungsschicht! Da wir während der Arbeit stets als DGB zu erkennen sein müssen, gehört das sichtbar (zuäußerst) getragene Kleidungsstück zur DGB-Arbeitskleidung. Trüge man also bspw. nur ein DGB-T-Shirt, so dürfte kein privater Pullover oder Jacke oder dgl. darüber getragen werden; ein DGB-Hoodie über einem privaten Shirt ist hingegen in Ordnung.

b) Der Mitarbeiter*innen-Ausweis muss sichtbar und lesbar sein! Der Mitarbeiter*innen-Ausweis muss stets sichtbar getragen werden, sodass er auch ggf. von Gesprächspartner*innen gelesen werden kann. Ist er beschädigt bzw. unleserlich, informiere bitte umgehend das Backoffice per E-Mail an backoffice@dfc-dialog.de und bitte um Ersatz.

c) Die getragene Kleidung ist stets gepflegt und sauber! Zu einem seriösen Auftreten gehört es, dass getragene (Arbeits-)Kleidung nicht nur frei von Löchern etc. ist, sondern dass sie auch sauber ist und regelmäßig gewaschen wird. Fallen bei der Wäsche der Arbeitskleidung Kosten an, so können diese als Spesen eingereicht werden. Die genutzte Arbeitskleidung muss im Übrigen auch vor der Übergabe des Teamfahrzeugs erneut gewaschen werden – kurzum: Bitte nutze und übergebe stets saubere und gewaschene Kleidung!

d) Knie dürfen frei, Oberschenkel müssen bedeckt sein! Bei der Wahl der Beinkleider bist du frei – ob nun Hose oder Rock. Achte jedoch darauf, dass die Oberschenkel bedeckt sind.  Deine Hotpants lass lieber zu Hause.

e) Wir tragen festes Schuhwerk! Es ist egal, ob du Turnschuhe, Stiefel oder Sandalen bevorzugst – wichtig ist, dass es sich um ein festes Schuhwerk handelt und es nicht vom Fuß rutschen kann. Dialoge als bitte weder in Flipflops noch barfuß.

f) Accessoires und Slogans müssen mit unseren Werten vereinbar sein! Wir sind bunt – seien es Haare, Tattoos, Piercings, Patches, Buttons usw. – und das ist auch gut so! Allerdings achte während deiner Arbeitszeit darauf, dass etwaig getragene Slogans stets mit unseren Werten und jenen des DGB vereinbar sind. „Arbeitsrechte sind großartig!“ als Tattoo ist demnach vollkommen OK; „A.C.A.B.“ als Aufnäher dagegen nicht.

2. Außerhalb der Arbeitszeit: inkognito

Bist du gerade in der Pause oder im Feierabend und arbeitest also gerade nicht, bist du eben NICHT mehr als Vertreter*in des DGB erkennbar, sondern „inkognito“:

a) DGB-Arbeitskleidung verdecken oder ablegen! Ziehe die DGB-Arbeitskleidung aus oder ein privates Kleidungsstück darüber. Ein „Auf-links-Drehen“ der Arbeitskleidung reicht nicht aus.

b) Mitarbeiter*innen-Ausweis ablegen! Verstau den Ausweis gerne in deiner Tasche.

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