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Wie sieht es mit der Fortzahlung des Kindergeldes aus, wenn ich bei euch für drei Wochen arbeite?

Die Kindergeldfortzahlung ist bis zum 25. Lebensjahr einkommensunabhängig, solange Studierende im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit und 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien arbeiten. Für Nichtstudierende gilt der Durchschnitt von 20 Stunden pro Woche im Jahr, wobei auch hier in den Ferien Mehrarbeit möglich ist. Detailliertere Informationen findest du dazu im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

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