FAQ von DFC DIALOG
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Arbeitsvertrag
- An wen kann ich mich im Notfall wenden?
- Wie melde ich mich krank?
- Wie sieht es mit der Fortzahlung des Kindergeldes aus, wenn ich bei euch für drei Wochen arbeite?
- Ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse ...
- Kann ich weiter familienversichert bleiben oder muss ich mich bei euch selbst versichern?
- Warum zahle ich Krankenkassenbeiträge?
- Autoschaden oder Unfall - Was tue ich?
- Wie werden die Kosten bei einem Autoschaden geteilt?
- Kann ich auch zwei Werkstudenten-Verträge parallel haben?
- Gibt es Möglichkeiten zur Weiterentwicklung innerhalb der Organisation?
- Wie werde ich Mitglied einer deutschen Gewerkschaft?
- Warum sollte ich der Gewerkschaft ver.di beitreten?
- Liste mit wichtigen E-Mail-Adressen für den Kontakt
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- An wen kann ich mich im Notfall wenden?
- Wie melde ich mich krank?
- Wer bezahlt die Abreise bei Krankheit?
- Für welche Rauschmittel gilt ein Verbot?
- Warum ist das Rauchen in den Einsatzautos und in den Unterkünften verboten?
- Welche Konsequenzen hat der Konsum von Cannabis oder anderen Rauschmitteln am Arbeitsplatz?
- Darf ich während meiner Pausen Tabak oder Cannabis rauchen?
- Was sollen wir bezüglich Sicherheit und Hygiene auf der Straße beachten?
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Wie sieht es mit der Fortzahlung des Kindergeldes aus, wenn ich bei euch für drei Wochen arbeite?
Aktualisiert19. März 2025
Die Kindergeldfortzahlung ist bis zum 25. Lebensjahr einkommensunabhängig, solange Studierende im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit und 40 Stunden pro Woche in den Semesterferien arbeiten. Für Nichtstudierende gilt der Durchschnitt von 20 Stunden pro Woche im Jahr, wobei auch hier in den Ferien Mehrarbeit möglich ist. Detailliertere Informationen findest du dazu im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
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