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In der Regel ist dies möglich. Deine beiden Tätigkeiten dürfen allerdings in der Summe die regulär durchschnittlichen 20 Stunden pro Woche und 40 Stunden pro Woche in den Ferien nicht übersteigen. Ein Minijob neben deiner Tätigkeit bei uns als Ferienjob wäre somit möglich. Bei Überschreitung der Einsatz- und Verdienstgrenzen können gegebenenfalls höhere Steuern und Sozialabgaben […]